Anmeldung

Information zum Infoabend finden Sie hier:

LINK: INFOABEND Schuljahr 2022

Anmeldung zur 1. Klasse
Anmeldezeitraum:
von Montag, den 03. 01 bis Freitag, 21. 01.22 bei uns im Schulsekretariat bei  Frau  Marrachinho oder Frau Naumann (Telefon 040/ 428 93 74-0). Sie können in den angegebenen Zeiten für die Anmeldung mit ihrem Kind einfach vorbeikommen. Bitte den Eingang zur Aula (braune Holztür)  an der Islandstraße nehmen und an der Glastür klingeln.

Montag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dientag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein, die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
  • Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind) Ihren Pass oder Passersatz (wenn kein Personalausweis vorgelegt werden kann: aktuelle amtliche Meldebestätigung für das Kind)
  • ggf.  Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
  • Nach Möglichkeit ein Passfoto
  • Das Einladungsschreiben und den ausgefüllten Anmeldebogen (beides sollten Sie per Post erhalten haben)
  • Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannteU9-Untersuchung)

zur Vorschule

Anmeldezeitraum:  17. 10. 21 – 06. 01. 2022

Kinder in unserem Einzugsgebiet werden im Rahmen der Sprachstandsuntersuchung
der 
4-1/2-Jährigen von uns rechtzeitig angeschrieben und informiert.
In diesem Schuljahr sind die Testungen vom 17. 10. 21 – 06. 01. 2021.

Bei Fragen wenden sie sich  montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr im Schulsekretariat  bei  Frau Marrachinho (Telefon 040/ 428 93 740).

Bitte bringen Sie zur Sprachstanduntersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Die Geburtsurkunde (Kind) oder den Geburtsschein, die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
  • Den Personalausweis eines Erziehungsberechtigten oder Ihren Pass (falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind)
  • das Untersuchungsheft als Nachweis der U8 bzw. U9
  • ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge