Kinderschutzkonzept

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Einleitung

Kinder und Jugendliche haben das Recht, zu lernen, zu gedeihen, ihre Persönlichkeit zu entfalten und sich damit zu emotional stabilen, eigenständigen, einfühlsamen und sozial verantwortlichen Individuen zu entwickeln (vgl. UN- Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989).  Voraussetzung dafür ist die Beantwortung ihrer Grundbedürfnisse durch Fürsorge, Betreuung, Erziehung und durch Ermöglichung von Erfahrungen in und mit der Umwelt. Sich um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Berufsgruppen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Übertragen auf Schulen bedeutet das, dass alle am Schulleben beteiligten Erwachsenen eine Erziehungsgemeinschaft für die ihnen anvertrauten Kinder bilden und für deren Wohl aktiv Sorge tragen.  Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 wird diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe deutlich hervorgehoben. Hierbei ist für das Arbeitsfeld Schule besonders die Dringlichkeit der Kooperation von Schule und Jugendhilfe zu nennen.

Dieses Konzept soll allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unserer Schule Handlungssicherheit für die Bewältigung schwieriger Situationen vermitteln. Diese können sowohl durch Vorkommnisse im außerschulischen Umfeld, als auch Grenzverletzungen oder Übergriffe durch Mitglieder der Schulgemeinschaft verursacht werden.

 

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